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   BVerwG, 10.06.1966 - VII C 115.65   

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BVerwG, 10.06.1966 - VII C 115.65 (https://dejure.org/1966,885)
BVerwG, Entscheidung vom 10.06.1966 - VII C 115.65 (https://dejure.org/1966,885)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Juni 1966 - VII C 115.65 (https://dejure.org/1966,885)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 14.02.1964 - VII C 81.63

    Wehrpflichtrechtliche Unentbehrlichkeit für die Erhaltung und Fortführung eines

    Auszug aus BVerwG, 10.06.1966 - VII C 115.65
    Der Senat hat auch entschieden, daß in Fällen dieser Art die Wehrbehörden zu prüfen haben, ob die Heranziehung zu einem nur verkürzten Grundwehrdienst gemäß § 5 Abs. 3 WehrPflG auch in Betracht kommt, so mit dem im Prozeß bereits erwähnten Urteil vom 14. Februar 1964 (BVerwGE 18, 62).
  • BVerwG, 15.10.1965 - VII C 51.65
    Auszug aus BVerwG, 10.06.1966 - VII C 115.65
    Der Senat hat wiederholt entschieden, daß maßgeblich für die rechtliche Beurteilung der Zurückstellung vom Wehrdienst der für die Einberufung vorgesehene oder festgesetzte Zeitpunkt, gegebenfalls auch der Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung ist (Urteil vom 5. Februar 1965 [BVerwGE 20, 244]; Urteil vom 15. Oktober 1965 - BVerwG VII C 51.65 -, zum Abdruck in der Entscheidungssammlung bestimmt).
  • BVerwG, 05.02.1965 - VII C 165.64

    Anforderungen an die Einberufung zum Wehrdienst - Unzulässigkeit einer

    Auszug aus BVerwG, 10.06.1966 - VII C 115.65
    Der Senat hat wiederholt entschieden, daß maßgeblich für die rechtliche Beurteilung der Zurückstellung vom Wehrdienst der für die Einberufung vorgesehene oder festgesetzte Zeitpunkt, gegebenfalls auch der Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung ist (Urteil vom 5. Februar 1965 [BVerwGE 20, 244]; Urteil vom 15. Oktober 1965 - BVerwG VII C 51.65 -, zum Abdruck in der Entscheidungssammlung bestimmt).
  • BVerwG, 14.05.1965 - VII C 24.64
    Auszug aus BVerwG, 10.06.1966 - VII C 115.65
    Der Senat hat wiederholt entschieden, daß bei kleinen Landwirtschaften die Zurückstellung des wehrpflichtigen Sohnes nach § 12 Abs. 4 Nr. 2 des Wehrpflichtgesetzes in den Fassungen vom 25. Mai 1962 (BGBl. I S. 349) und vom 14. Mai 1965 (BGBl. I S. 390) - WehrPflG - in Betracht kommen kann, so mit den Urteilen vom 14. Mai 1965 - BVerwG VII C 24.64 - und vom 15. Oktober 1965 - BVerwG VII C 59.65 -.
  • BVerwG, 15.10.1965 - VII C 59.65
    Auszug aus BVerwG, 10.06.1966 - VII C 115.65
    Der Senat hat wiederholt entschieden, daß bei kleinen Landwirtschaften die Zurückstellung des wehrpflichtigen Sohnes nach § 12 Abs. 4 Nr. 2 des Wehrpflichtgesetzes in den Fassungen vom 25. Mai 1962 (BGBl. I S. 349) und vom 14. Mai 1965 (BGBl. I S. 390) - WehrPflG - in Betracht kommen kann, so mit den Urteilen vom 14. Mai 1965 - BVerwG VII C 24.64 - und vom 15. Oktober 1965 - BVerwG VII C 59.65 -.
  • BVerwG, 25.06.1985 - 8 C 56.83

    Wehrpflicht - Zurückstellung - Unentbehrlichkeit - Gewerblicher Betrieb -

    Die Zurückstellung eines Wehrpflichtigen vom Wehrdienst wegen Unentbehrlichkeit im eigenen gewerblichen Betrieb darf nicht mit der Begründung abgelehnt werden, daß die bisher dem Wehrpflichtigen obliegenden Arbeiten von anderen nicht im Betrieb tätigen und zu einer solchen Tätigkeit auch nicht verpflichteten Angehörigen übernommen werden könnten (Anschluß an Urteile vom 10. Juni 1966 - BVerwG VII C 115.65 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 30 S. 63 ; vom 14. Oktober 1966 - BVerwG VII C 120.66 - und vom 28. März 1968 - BVerwG VIII C 59.67 - Buchholz 448.0 § 5 WPflG Nr. 2 S. 1).

    Mit der Annahme, daß es auf die Verpflichtung der Mutter des Klägers zur Mitarbeit im Betrieb nicht entscheidungserheblich ankomme, weicht das angefochtene Urteil von den Urteilen vom 10. Juni 1966 - BVerwG VII C 115.65 - (Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 30 S. 63 ), vom 14. Oktober 1966 - BVerwG VII C 120.66 - und vom 28. März 1968 - BVerwG VIII C 59.67 - (Buchholz 448.0 § 5 WPflG Nr. 2 S. 1) ab, in denen das Bundesverwaltungsgericht entschieden hat, daß eine Zurückstellung nicht mit der Begründung abgelehnt werden darf, daß die bisher dem Wehrpflichtigen obliegenden Aufgaben von anderen nicht im Betrieb tätigen und zu einer solchen Tätigkeit auch nicht verpflichteten Angehörigen übernommen werden könnten.

  • BVerwG, 28.03.1968 - VIII C 59.67

    Rechtsmittel

    Der Antrag eines im eigenen oder elterlichen landwirtschaftlichen Betrieb tätigen Wehrpflichtigen auf Zurückstellung oder auf Heranziehung zum verkürzten Grundwehrdienst darf nicht mit der Begründung abgelehnt werden, anstelle des Wehrpflichtigen könnten dessen Angehörige die ihm obliegenden Aufgaben übernehmen, obwohl dies zur Aufgabe ihrer bisherigen hauptberuflichen Tätigkeit führen müßte (im Anschluß an das Urteil vom 10. Juni 1966 - BVerwG VII C 115.65 -, BWV 1966 S. 239 = RdL 1967 S. 82).

    Der früher in Wehrpflichtsachen zuständig gewesene VII. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat wiederholt entschieden, daß der Antrag eines im eigenen oder elterlichen landwirtschaftlichen Betrieb tätigen Wehrpflichtigen auf Zurückstellung oder auf Heranziehung zum verkürzten Grundwehrdienst nicht mit der Begründung abgelehnt werden darf, anstelle des Wehrpflichtigen könnten dessen anderweitig berufstätige Geschwister die bisher dem Wehrpflichtigen obliegenden Aufgaben auf dem Hof übernehmen (vgl. Urteil vom 10. Juni 1966 - BVerwG VII C 115.65 -, BWV 1966 S. 239 = RdL 1967 S. 82, und Urteil vom 14. Oktober 1966 - BVerwG VII C 120.66 -).

  • BVerwG, 19.02.1981 - 8 B 84.80

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Zurückstellung vom Wehrdienst

    Entgegen der Ansicht des Klägers weicht das angefochtene Urteil bereits nach seinen eigenen Darlegungen nicht von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Juni 1966 - BVerwG 7 C 115.65 - (Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 30) ab (a.a.O. Satz 3).
  • BVerwG, 31.10.1974 - VIII B 5.74

    Zurückstellung vom Wehrdienst wegen Unentbehrlichkeit im landwirtschaftlichen

    Das Vorbringen des Klägers ferner, das Verwaltungsgericht sei hinsichtlich der Möglichkeit des Klägers, während seines Wehrdienstes Hilfe von seinen Geschwistern zu erhalten, von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Juni 1966 - BVerwG VII C 115.65 - und vom 28. März 1968 - BVerwG VIII C 59.67 - abgewichen, ist nicht zu berücksichtigen, weil der Kläger diesen Gesichtspunkt nicht innerhalb der Beschwerdefrist des § 34 Abs. 3 WPflG, § 132 Abs. 3 VwGO geltend gemacht hat.
  • BVerwG, 09.09.1969 - VIII B 158.67

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Heranziehung zum verkürzten

    Das Bundesverwaltungsgericht hat ferner mehrfach entschieden, daß der Antrag eines im eigenen oder im elterlichen Betrieb tätigen Wehrpflichtigen auf Zurückstellung oder auf Heranziehung zum verkürzten Grundwehrdienst nicht mit der Begründung abgelehnt werden darf, an Stelle des Wehrpflichtigen könnten dessen anderweitig berufstätige Angehörige, auch wenn sie dazu rechtlich nicht verpflichtet sind, die bisher dem Wehrpflichtigen obliegenden Aufgaben auf dem Hof übernehmen (Urteil vom 10. Juni 1966 - BVerwG VII C 115.65 - [BWM 1966, 239], Urteil vom 28. März 1968 - BVerwG VIII C 59.67 -).
  • BVerwG, 14.10.1966 - VII C 120.66

    Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs auf weitere Zurückstellung vom

    Der Senat hat wiederholt entschieden, daß ein wehrpflichtiger Landwirt nicht darauf verwiesen werden kann, daß sein vollberufstätiger Bruder ihn ersetzen könne, wenn dieser dazu rechtlich nicht verpflichtet ist (vgl. die Urteile vom 15. Oktober 1965 - BVerwG VII C 59.65 - und vom 10. Juni 1966 - BVerwG VII C 115.65 -).
  • BVerwG, 21.06.1966 - VII B 81.66

    Rechtsmittel

    Die Revision ist gemäß § 34 Abs. 2 des Wehrpflichtgesetzes in der Fassung vom 14. Mai 1965 (BGBl. I S. 390) im Hinblick auf die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Oktober 1965 - BVerwG VII C 59.65 - und vom 10. Juni 1966 - BVerwG VII C 115.65 - zuzulassen.
  • BVerwG, 14.10.1966 - VII C 144.66

    Zurückstellung vom Wehrdienst oder auch die Anordnung des verkürzten

    Der Senat hat wiederholt entschieden, daß bei kleineren und mittleren landwirtschaftlichen Betrieben die Zurückstellung vom Wehrdienst oder auch die Anordnung des verkürzten Grundwehrdienstes ernstlich in Betracht kommt, so mit den Urteilen vom 14. Februar 1964 - BVerwG VII C 81.63 - (BVerwGE 18, 62), vom 14. Mai 1965 - BVerwG VII C 24.64 -, vom 15. Oktober 1965 - BVerwG VII C 59.65 - und vom 10. Juni 1966 - BVerwG VII C 115.65 -.
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